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Zahnarzt Praxis Weiden

Herzlich Willkommen

Ihre zahnmedizinische Betreuung und Beratung sind für uns Vertrauenssache und wir möchten, dass Sie sich als Neupatient bei uns verstanden und gut aufgehoben fühlen. Es geht um Ihre Zahngesundheit, Ihr Aussehen und Ihre Lebensqualität, dafür wollen wir gemeinsam mit Ihnen in einer langfristigen Partnerschaft Sorge tragen.

Bei unserem ersten Treffen möchten wir somit ganz in Ruhe mehr über Ihre Anliegen erfahren und vor allem Ihnen genug Zeit geben, um uns hier in der Zahnarzt Praxis Weiden kennenzulernen.

Für Neupatienten

Gerade Neupatienten haben oft viele Fragen. Uns ist es daher wichtig, Sie bei Ihrem ersten Besuch umfassend zu informieren. Und damit auch wir auf Ihren ersten Besuch bestens vorbereitet sind, haben wir weiter unten zwei Dokumente für Sie vorbereitet.

Zunächst können Sie sich hier Ihren persönlichen Anmeldebogen herunterladen und dann ausfüllen. Für verschiedene Angaben (Medikamente etc.) hat man die Informationen zu Hause vielleicht eher zu Hand. Sollten hier noch Unsicherheiten bestehen, können diese dann gerne in der Praxis besprochen werden. So stellen Sie sicher, dass wir die für Sie beste Behandlungsmethode finden. Aber keine Sorge, dieser Anmeldebogen ist zunächst nur dazu da, damit wir uns als Praxisteam einen Überblick über Ihre aktuelle Situation verschaffen können.

Um Röntgenstrahlen zu vermeiden (Strahlenschutz), aber auch um aktuelle mit älteren Bildern zu vergleichen, hilft es, wenn uns die vorhandenen Röntgenbilder der letzten Jahre vorliegen. Teilen Sie uns also bitte den Namen und die Anschrift der vorbehandelnden Praxis mit und geben Sie uns Ihr Einverständnis, sodass wir die Aufnahmen vorher anfordern können.

Anmeldebogen

Weitere Downloads

FAQ

Zahn-Zusatzversicherungen

Private Krankenversicherungen bieten – teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen – eine Vielzahl von Zahnzusatzversicherungen an. Eine zusätzliche Absicherung kann eine nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen. Die Versicherungsangebote sind umfangreich und – leider – sehr unübersichtlich.

Versicherungsschutz sollte „passen“. Stellen Sie vorab die  Überlegung an: Was will ich für einen Schutz. Bedenken Sie bitte folgende Tatsachen. Es gibt zwei Typen von Zahnversicherungen:

  • reine Zahnersatz-Zusatzversicherung:  Diese bieten eine günstigere Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den Eigenanteil bei Zahnersatz –  oft abhängig von Festzuschüssen der gesetzlichen KK für Zahnersatz.

  • und Zahn-Zusatzversicherung:  Zahnzusatzversicherungen versichern neben Zahnersatz auch weitere zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen (Inlays, Zuzahlungsfüllungen, Prophylaxe/Zahnreinigung, Implantate, Kieferorthopädie etc.). Der Versicherungsumfang ist also deutlich größer.

Das Internetportal www.waizmanntabelle.de widmet sich grundsätzlich objektiv den verschiedenen Zusatzversicheren und hilf einen ersten Überblick zu bekommen.

Zusätzliche Versicherungen decken in der Regel die Kosten für den gesamten Zahnersatz nur ab, wenn eine reine Kassenzahnersatz-Regelversorgung – eine eher seltene Versorgungsform – gewählt wird. Erstattungen sollten sich generell auf den Rechnungsbetrag (mindestens 50% davon) beziehen und unabhängig von einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse sein. Sonst kann es passieren, dass die Zusatzversicherung gar nichts zahlt.

Das Vergleichen der vielfältigen Angebote ist schwierig und wegen der Unübersichtlichkeit eine Zumutung. Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz. Ferner sollte keine Begrenzung der maximalen Erstattung vorliegen.

Bitte beachten Sie auch, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der Police (Sperrfrist) eintritt und oft Erstattungsbegrenzungen in den ersten Jahren nach Abschluss eingebaut sind (über die ersten Jahre hinweg).

Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Sie haben sich in der Regel mit einem privaten Versicherungsanbieter vertriebstechnisch „zusammengetan“. Zu empfehlen ist auch hierbei zusätzliche Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen zum Vergleich einzuholen. Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass bei Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ggf. der Rabatt für die Zusatzversicherung erlischt.

Natürlich zahlen jüngere Versicherungsnehmer geringere Beiträge. In der Regel gibt es auch Zuschläge bei erhöhtem Risiko (z.B. bereits fehlende Zähne).

Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen in einem  Versicherungsvertrag enthalten sind. Wer gar keine Implantate möchte oder niemals kieferorthopädische Leistungen in Anspruch nehmen will, benötigt dafür natürlich keinen Schutz. Inwieweit zusätzliche Versicherungen für Brille, Heilpraktiker und Akupunktur notwendig sind, muss jeder für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass diese zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche noch unübersichtlicher machen.

Bevor Sie eine private Zahnversicherung abschließen, sollten Sie sich über in der Zukunft möglicherweise notwendige Zahnbehandlungen und Ihr persönliches Erkrankungsrisiko informieren. Weiterhin sollten Sie sich selbst über die eigenen „Zahnarztgehgewohnheiten“ im Klaren sein. Werden z.B. regelmäßig privat zu bezahlende Prophylaxemaßnahmen in Anspruch genommen oder ist das geplant?  Ist man mit „einfachen“ Versorgungen zufrieden oder  möchte man hochwertige, ästhetisch ansprechende und auch auf lange Sichte „feste“ Zähne (Implantate) haben. Es ist ja wenig sinnvoll einen tollen Versicherungsschutz zu bezahlen und im Bedarfsfall eine Standardversorgung zu wählen.

Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine optimale und professionell begleitete Mundhygiene und die regelmäßige zahnärztliche Kontrolle.

Härtefallregelung Zahnersatz
  • Wer wenig Geld hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse statt 50 Prozent auch 100 Prozent Zuzahlung zum Basis-Zahnersatz bekommen.

  • Diese sogenannte Härtefallregelung muss beantragt, das Einkommen nachgewiesen werden.

  • Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, kann ebenfalls einen höheren Festzuschuss bekommen, dieser wird dann individuell berechnet – siehe unten.

Für wen gilt die Härtefallregelung beim Zahnersatz?

Den doppelten Festzuschuss und damit eine volle Kostenübernahme beim Basis-Zahnersatz erhalten Menschen mit besonders geringem Einkommen.

Für 2018 ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.218 Euro festgelegt. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 1.674,75 Euro und bei zwei Angehörigen sind es 1.979,25 Euro und für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um weitere 304,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, sowie familienversicherte Kinder.

Anspruchsberechtigt sind außerdem Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter. Ebenso berechtigt sind Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt.

Wie muss man vorgehen?

Dieser besondere Krankenkassenzuschuss muss beantragt werden. Da es kein vorgeschriebenes Formular für die Beantragung des Härtefalles gibt können Sie diesen Vordruck verwenden: 

Formular Haertefall.pdf

Auf dem Antragsformular müssen die Einkünfte eingetragen werden –  ggf. welche Hilfe man erhält, und wie viele Personen im Haushalt leben. Einkommensnachweise sind in Kopie beizulegen.

Die Kasse prüft den Antrag. Lehnt sie ihn ab, kann man Widerspruch einlegen.

Die volle Kostenübernahme gilt jedoch nur für die Regelversorgung. Wer einen Zahnersatz wünscht, der darüber hinaus geht, muss auch als Härtefall selbst zuzahlen.

Was ist, wenn man knapp über der Grenze liegt?

Wer leicht über der Einkommensgrenze für die Härtefallregelung liegt, kann trotzdem einen erhöhten Festzuschuss erhalten. Das wird „individuelle oder gleitende Härtefallregelung“ genannt. Patienten bekommen dann nicht den doppelten Festzuschuss, wie bei dem „normalen“ Härtefall, aber immerhin einen erhöhten Festzuschuss. Die Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und den Kosten des Zahnersatzes ab. Wer nah an den oben genannten Grenzen liegt, sollte sich deshalb ebenfalls an seine Krankenkasse wenden.

Diese Patienten müssen maximal das dreifache der Differenz zur Härtefallgrenze selbst tragen. Ein Beispiel:  Liegen Ihre Bruttoeinnahmen bei 1.350,- € monatlich, sind das 132,- € über der Härtefallgrenze und Sie müssen maximal 3×132, -€ = 396.- € selbst tragen.

Zahnbehandlung und Steuern – hilft Ihnen das Finanzamt?

Das hängt von Ihrem jährlichen Einkommen ab.

Gesundheitskosten sind steuerlich gesehen  „außergewöhliche Belastungen“ und diese Kosten sind Bürgern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz vom Gesamteinkommen zumutbar. Beträge darüber hinaus sollten Sie steuerlich geltend machen – sie mindern Ihre Steuerlast.

Darunter fallen fast alle Maßnahmen beim Zahnarzt für die Sie selbst Geld aufgewendet haben und die nicht von einer Versicherung erstattet wurden.

Dazu gehören z.B.

  • Prophylaxekosten

  • kieferorthopädische Behandlungskosten

  • Brücke, Krone, Prothese, Implantat

  • Zuzahlungen für höherwertige Versorgungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen)

  • Zuzahlungen für Medikamente 

Die Höhe des jährlichen Grenzbetrages richtet sich nach dem jährlichen Einkommen und ist gestaffelt (Beträge laut §33 EStG).

Gesamtbetrag der Einkünfte (Euro)                           bis 15.340    bis 51.130    über 51.130

Alleinstehende (Grundtabelle)                                        5 %                6 %                 7 %

Verheiratete (Splittingtabelle)                                         4 %                5 %                 6 %

Steuerpflichtige mit 1 oder 2 Kindern                           2 %                3 %                 4 %

Steuerpflichtige mit 3 oder mehr Kindern                   1 %                1 %                  2 %

Ein Beispiel

Eine Familie mit 2 Kindern hat ein jährliches Einkommen von 47.000,- €. Damit liegt die Grenze der zumutbaren Belastung bei 3% von 47.000,-€  also bei 1.410,- €. Alle Gesundheitskosten die 1.410,- € übersteigen sind sozusagen „außergewöhnlich“ und können steuerlich geltend gemacht werden. 

Als Nachweis gegenüber dem Finanzamt gelten die Zahnarztrechnungen, die keine Versicherung getragen hat und von Ihnen bezahlt wurden. 

Auch andere Gesundheitskosten fallen darunter. Eine Beratung beim Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder dem Finanzamt lohnt sich.

Finanzierungsservice

Leider werden viele Leistungen in der Zahnheilkunde gar nicht oder nur zu Teilen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Damit wir Ihnen dennoch die Behandlung anbieten können, die für Ihre Mundgesundheit und Ihre Ansprüche die Beste ist, bieten wir Ihnen hier in er Zahnarzt Praxis Weiden einen umfassenden Finanzierungsservice an. In einem vertraulichen Gespräch klären wir Sie ausführlich über möglich Therapieoptionen und entwickeln so einen passenden Finanzierungsplan für eine optimale zahnmedizinische Behandlung. Sprechen Sie uns gerne an.

Partner

Kieferorthopädie

Dr. Schnegelsberg

Fachpraxis für Kieferorthopädie im RheinCenter

Aachener Straße 1253
50858 Köln (Weiden)
Tel.: +49 2234 74739
E-Mail: info@blue-ortho.de

Zahnärztin J. Kißler

Master of Science Kieferorthopädie

Kirchweg 4
50858 Köln (Köln-Junkersdorf)
Tel.: +49 221 5060165
E-Mail: praxis@kfo-kissler.de

Kinder-Zahnheilkunde

Zahnkinder Köln

Zülpicher Straße 321
50937 Köln
Tel.: +49 221 67773060
E-Mail: hallo@zahnkinder-koeln.de

Endodontie

Dr. Christoph Zirkel

Endodontologie

Gyrhofstraße 24
50931 Köln – Lindenthal
Tel.: +49 221 417378
Fax: +49 221 9415470
E-Mail: info@gesunderzahn.de

Till Switek

Remigiusstraße 34
50937 Köln – Lindenthal
Tel.: +49 221 9440770
E-Mail: info@die3zahnaerzte.com

Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie / Oralchirurgie

Dr. med. dent. Guido H. Kemp

Oralchirurgieplus

René-Magritte-Promenade 5
50858 Köln – Junkersdorf
Tel.: +49 221 16834466
E-Mail: info@oralchirurgieplus.de

Praxis ChiruDenta Köln, Dr. Ute Schneider

Oralchirurgieplus

Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Goethestr. 43
50858 Köln
Tel.: +49 2234 47513
E-Mail: praxis@chirudenta-koeln.de

Kiefergelenk – CMD Diagnostik

Dr. Ulf Gärtner

Zahnarzt CMD-Spezialist

Max-Reichpietsch-Str. 2
51147 Köln – Porz-Wahn
Tel.: +49 2203 1022330
E-Mail: info@drgaertner.com

Kiefergelenk – CMD begleitende Therapie

TZW – Therapiezentrum Weiden

Rolf Remmel
Bunzlauer Straße 1
50858 Köln – Weiden
Tel: +49 2234 200-920
Fax: +49 2234 200-921

Physiowid U. Wacker & B. Schöller

Physiotherapiepraxis

Heckgasse 13
50859 Köln
Tel.: +49 221 9505290
E-Mail: info@physiowid.de

Sandra Beunings

Physiotherapiepraxis

Kaiser- Wilhelm-Ring 18
50670 Köln – Altstadt Nord
Tel.: +49 221 26042071
E-Mail: info@physio-heilpraktiker-koeln.de

Zahntechnik

Dentallabor Kosin ZTM M.Baltes, ZTM A. Kosin

Zahntechnisches Meisterlabor

Kölner Str. 68
50858 Köln – Lövenich
Tel.: +49 2234 78049
E-Mail: kosin.zahntechnik@web.de

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Notfalldienst

Während des Notdienstes sind die Praxen zu folgenden Zeiten besetzt:

Am Wochenende von 10-12 und 16-18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag nachmittags von 16-18 Uhr.

In der übrigen Zeit gilt eine Rufbereitschaft.

Sollten Sie Nachts oder am Wochenende zahnärztliche Hilfe benötigen können Sie auf diesen Wegen Hilfe erhalten

Sie wählen die Nummer des zahnärztlichen Notdienstes oder gehen auf die Website der Online-Notdienstsuche